AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich

Auftragsproduktionen

Lizenzierung von Stock-Fotos

Vergütung

Vertragsstornierungen

Witterungsbedingte Änderungen

Reinigung und Beschädigungen

Haftung

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Datenschutz

Schlussbestimmungen

1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge sowie für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für zukünftige, gleichartige Verträge.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Hinweis zu den Flügen:
Fotoflüge, bei denen Luftaufnahmen erstellt werden, erfolgen ausschließlich auf Selbstkostenbasis im Rahmen privater Mitfluggelegenheiten. Ein Beförderungsvertrag im Sinne des Luftverkehrsrechts kommt nicht zustande. Die Durchführung des Fluges liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Piloten. Mallorca Erlebnis vermittelt oder verkauft keine Flugdienstleistungen, sondern bietet ausschließlich die fotografische Begleitung eines privaten Flugerlebnisses an. Eine gewerbliche Personenbeförderung findet nicht statt.

2. Auftragsproduktionen
Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf im Auftrag des Kunden Foto- und/oder Videoaufnahmen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Von den angefertigten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, optimiert sie technisch (Basisbearbeitung) und stellt sie dem Kunden per Download-Link oder Datenträger zur Verfügung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Weitere Zusatzleistungen (z. B. Retusche, Druck, Online-Galerie) werden individuell vereinbart.
Sind keine konkreten Gestaltungsanweisungen durch den Kunden erfolgt, sind Reklamationen hinsichtlich Bildstil oder künstlerischer Umsetzung ausgeschlossen.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Der Fotograf behält – sofern nicht anders vereinbart – das Recht zur Eigennutzung und Urhebernennung.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos
Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Sofern nicht anders geregelt, darf der Fotograf als Urheber genannt werden.

4. Vergütung
Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.
Wird bei Auftragsproduktionen der gebuchte Zeitraum überschritten, erhöht sich die Vergütung angemessen.
Wird ein gebuchter Termin durch den Kunden abgesagt, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen – abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Einnahmen.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder bar am Fototermin. Bis zur vollständigen Bezahlung ist jegliche Nutzung der Aufnahmen oder lizenzierten Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Vertragsstornierungen
a) Beide Vertragsparteien können stornieren.
b) Stornierungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Stornierungen sind nur gültig, wenn sie von Mallorca Erlebnis schriftlich bestätigt wurden.
c) Bei Stornierung wird folgender Anteil des vereinbarten Preises fällig:

Kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor dem Termin

50 % des Preises bei Stornierung ab 72 Stunden vor dem Termin

Keine Rückerstattung bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin

6. Witterungsbedingte Änderungen
Bei witterungsbedingter Unmöglichkeit der Leistung bieten wir – nach Möglichkeit – einen Ersatztermin oder einen alternativen Ort am selben oder folgenden Tag an.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern die Leistung zumutbar nachgeholt werden kann.

7. Reinigung und Beschädigungen
Die reguläre Endreinigung ist im Preis enthalten.
Bei über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzungen (z. B. Wein-, Fett- oder Saucenflecken, die mit haushaltsüblichen Mitteln nicht entfernbar sind) behalten wir uns vor, die zusätzlichen Reinigungskosten gesondert zu berechnen.
Für beschädigte oder zerstörte Dekoration oder Geschirr wird der Wiederbeschaffungswert (Neupreis) in Rechnung gestellt.

8. Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass alle fotografierten Personen ihre Einwilligung zur Aufnahme erteilt haben.
Der Fotograf haftet dafür, dass lizensierte Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Fotograf ist Urheber der erstellten Werke nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.
Die Aufnahmen sind – sofern nicht anders vereinbart – nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
Sofern Nutzungsrechte eingeräumt wurden, handelt es sich – wenn nicht ausdrücklich anders geregelt – um einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte.
Diese gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Die Weitergabe oder Vervielfältigung der Aufnahmen ohne gesonderte Vereinbarung ist nicht gestattet.
§ 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Fotograf kann verlangen, bei Veröffentlichung als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Namensnennungsrechts berechtigt ihn zur Geltendmachung von Schadensersatz.
Negative bzw. Rohdaten verbleiben beim Fotografen und werden nur bei besonderer Vereinbarung herausgegeben.
Ungeachtet übertragener Nutzungsrechte behält sich der Fotograf das Recht vor, die Aufnahmen für Eigenwerbung (z. B. Website, soziale Medien) zu verwenden – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

10. Datenschutz
Zur Vertragsabwicklung notwendige personenbezogene Daten werden gespeichert.
Der Fotograf verpflichtet sich, vertraulich mit allen Informationen umzugehen und die Aufnahmen – außer zur vereinbarten Nutzung und Eigenwerbung – nicht ohne Zustimmung des Kunden weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Fotografen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.